AUSZEICHNUNGEN

Orientierung in der deutschen Weinvielfalt

Seit 70 Jahren vertrauen Verbraucher dem Deutschen Weinsiegel als Qualitätsgarant deutscher Weine. Eine einmalige Erfolgsgeschichte. Weine, die das Qualitätszeichen tragen, sind von Experten der DLG getestet.

Das Deutsche Weinsiegel umfasst zwei Auszeichnungsvarianten, die in kompakter und verständlicher Form über die Qualität sowie regionale und geschmackliche Besonderheiten deutscher Weine informieren:

Regionaltypische, ausgezeichnete Qualität aus den deutschen Weinbauregionen

Das Deutsche Weinsiegel „Regionale Qualität“ stellt die speziellen regionalen Besonderheiten der deutschen Weinanbaugebiete in den Mittelpunkt. Die ausgezeichneten Weine stehen für regionaltypische, traditionelle Rebsorten sowie regionalspezifische Anbaumethoden.

 
Testkriterien Regionale Qualität Geprüfte Qualität RÉSERVE

Hohe sensorische Qualität (mind. 3 von 5 Punkten im DLG-5-Punkte-Schema®)

   

Traditionelle Rebsorten

   

Guts- oder Erzeugerabfüllung

   

Hinweis auf spezifische Weinanbaumethoden

   

 

Drei Farben – drei Geschmackswelten – garantierter Genuss

Das klassische Qualitätszeichen Deutsches Weinsiegel ist nicht nur ein Qualitätsbeweis, sondern auch eine leicht verständliche Farbenlehre.

  • Das rote Siegel kennzeichnet anspruchsvolle liebliche Weine. Ihre Süße ist ausgeprägt und edel. Sie lässt alle Schönheiten des Weines in ihrer Vielfalt erleben. Diese Farbvariante wird verwendet, wenn der Wein einen Restzuckergehalt von über 18 g/l hat.
 
  • Das grüne Siegel kennzeichnet halbtrockene Weine mit einer anregenden Balance zwischen feiner Säure und ein wenig Süße. Diese Farbvariante wird verwendet bei Weinen mit maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf.
 
  • Das gelbe Siegel kennzeichnet trockene Weine ohne wahrnehmbare Süße, mit feinherber Note und von markanter klassischer Art. Diese Farbvariante wird verwendet bei Weinen mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf.