Der Begriff Erzeugerabfüllung, den man auf dem Etikett vieler Weine aus Deutschland findet, bedeutet, dass das verwendete Traubengut im gleichen Betrieb angebaut, gekeltert und weiterverarbeitet wurde und der Wein auch in diesem Betrieb abgefüllt wurde. Werden alle Trauben von Mitgliedern einer Winzergenossenschaft erzeugt, darf die Bezeichnung Erzeugerabfüllung laut Weinverordnung auch hier verwendet werden. Winzerbetriebe, die keine eigene Abfüllanlage besitzen und eine Füllanlage anmieten, können ebenfalls den Begriff Erzeugerabfüllung auf dem Etikett angeben.
Der Hinweis Erzeugerabfüllung ist insofern eine Bürgschaft für Qualität, als bis in die 1950er Jahre viele Winzer ihre Weine fassweise an Händler verkauften, die nicht immer reinen Wein abfüllten und verkauften. Heute stehen auch Abfüllbetriebe in der Verantwortung, für die Qualität und den Weinausbau zu garantieren. Auf dem Etikett findet man dann den Hinweis „Abfüller“.