Hochgewächs bzw. Riesling-Hochgewächs ist eine Bezeichnung, die erstmals an der Mosel eingeführt wurde, um die besonderen Qualitätsmerkmale von Rieslingweinen aus den Steillagen an Mosel, Saar und Ruwer zu beschreiben. Sie wurde im Jahr 1987 im deutschen Weingesetz verankert und wird heute in allen deutschen Anbaugebieten verwendet. Nach der Weinverordnung darf ein „Weißer Qualitätswein als Riesling-Hochgewächs nur bezeichnet werden, wenn er ausschließlich aus Weintrauben der Rebsorte Riesling hergestellt worden ist. Der zur Herstellung verwendete Most muss einen natürlichen Alkoholgehalt aufweisen, der mindestens 1,5 Volumenprozent über dem natürlichen Mindestalkoholgehalt liegt, der für das bestimmte Anbaugebiet oder dessen Teil vorgeschrieben ist, in dem die Weintrauben geerntet worden sind.“ Darüber hinaus muss dieser Wein in der amtlichen Qualitätsprüfung eine Qualitätszahl von mindestens 3,0 erreicht haben, um die Bezeichnung Riesling Hochgewächs tragen zu dürfen.
In einigen Weingütern hat sich der Begriff Hochgewächs zu einer Marke etabliert, während viele jüngere Winzer auf andere Klassifizierungsmodelle setzen.