Terrassenlagen und Steillagen – Logenplatz für Rebstöcke

Ein besonderes Kennzeichen deutscher Weinlandschaften ist ihre Nähe zu mäandernden Flüssen, die sich entlang von steilen Felswänden oder durch eine Hügellandschaft schlängeln. Meist schmiegen sich Weinberge an geschützte Steilhänge, die günstig nach Süden oder Südwesten ausgerichtet sind und damit hervorragende Bedingung für ein gesundes, extraktreiches und hochwertiges Lesegut liefern.

Bereits vor Jahrhunderten hat man hier Terrassen angelegt und in aufwändiger Handarbeit Stützmauern mit Steinen aus der Umgebung errichtet, die mit Muschelkalk, Sandstein oder Schiefergestein ein natürliches Umfeld für viele Pflanzen- und Insektenarten bieten. Diese Trockenmauern sollen einerseits eine Bodenerosion verhindern, aber auch durch die Querterrassierung die Arbeit des Winzers erleichtern. Viele solcher Terrassenanlagen kann man am unteren Flusslauf der Mosel zwischen Koblenz und Pünderich finden. Dieser Flussabschnitt ist gekennzeichnet durch ein engeres Tal mit teilweise sehr steilen Flanken. Man nennt diesen Abschnitt auch Terrassenmosel.

Die offizielle Definition im deutschen Weingesetz lautet, dass bei „inländischem Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein die Angabe „Steillage“ oder „Steillagenwein“ (…) verwendet werden darf, wenn er ausschließlich aus Weintrauben hergestellt worden ist, die von einer Rebfläche stammen, die in einem Gelände belegen ist, dessen Neigung mindestens 30 vom Hundert beträgt (…).“

Als Hanglagen werden Weinbergslagen bezeichnet, die über ein Gefälle von fünf bis 20 Prozent verfügen. Rund 60 Prozent der Rebflächen in Deutschland befinden sich in Hang- oder Steillagen. Extrem steile Hänge mit bis zu 75 % Gefälle hat etwa der Bremmer Calmont an der Mosel.